Bayerische Gigabitrichtlinie

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Sand a.Main beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Sand a.Main in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

 

IST-Versorgung

Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sand a.Main gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 01.07.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 24.06.2021 endet!

 

Markterkundung – Bekanntmachung

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

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