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Der Gemeinderat der Gemeinde Sand a. Main besteht aus 16 Mitgliedern und dem hauptamtlichen 1. Bürgermeister. Bei einer Einwohnerzahl von über 3.000 Einwohner (bis 5.000 EW) sind alle sechs Jahre 16 ehrenamtliche Gemeinderäte zu wählen. Bei der konstituierenden Sitzung am Anfang der Legislaturperiode werden im Gemeinderat in geheimer Abstimmung der 2. und 3. Bürgermeister gewählt. Aus dem Gemeinderat werden verschiedene Ausschüsse gebildet.
Neben dem 1. Bürgermeister und den Mitarbeitern in der Gemeindeverwaltung stehen Ihnen die beiden weiteren Bürgermeister sowie die Gemeinderäte als Ansprechpartner zur Verfügung:
Die entsprechende Tagesordnung wird unter „Amtliche Bekanntmachungen“ im Internet veröffentlicht sowie ortsüblich im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus und in der Tagespresse.
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Oliver Gottschalk | Julian Müller |
CSU/Freie Sander Wähler | Ute Lutz | Elisabeth Goger |
Freie Sander Bürger | Johannes Krines | Andrea Rippstein
|
SPD-Sander Bürgerliste | Heike Scheuring | Bastian Hümmer
|
öha | Gabriele Braun | Stefan Rippstein
|
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter | weiterer Stellvertreter |
|---|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Rainer Mahr | Oliver Gottschalk | Julian Müller |
CSU/Freie Sander Wähler | Julian Müller | Gerhard Zösch | Ute Lutz
|
Freie Sander Bürger | Mark Werner | Andrea Rippstein | Christian Lorz
|
SPD-Sander Bürgerliste | Bastian Hümmer | Matthias Naumann | Heike Scheuring
|
öha | Stefan Rippstein | Gabriele Braun |
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Oliver Gottschalk | Ute Lutz |
CSU/Freie Sander Wähler | Gerhard Zösch | Elisabeth Goger |
Freie Sander Bürger | Oliver Mahr | Johannes Krines
|
SPD-Sander Bürgerliste | Matthias Naumann | Bastian Hümmer
|
öha | Stefan Rippstein
| Gabriele Braun |
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Ute Lutz | Rainer Mahr
|
CSU/Freie Sander Wähler | Gerhard Zösch | Julian Müller
|
Freie Sander Bürger | Christian Lorz | Johannes Krines
|
SPD-Sander Bürgerliste | Matthias Naumann | Bastian Hümmer
|
öha | Gabriele Braun | Stefan Rippstein
|
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter | weiterer Stellvertreter |
|---|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Rainer Mahr | Oliver Gottschalk | Julian Müller
|
SPD-Sander Bürgerliste | Bastian Hümmer | Matthias Naumann | Heike Scheuring
|
Freie Sander Bürger | Christian Lorz | Mark Werner | Oliver Mahr
|
öha | Gabriele Braun | Stefan Rippstein
|
Partei/Gruppierung | Mitglied | Stellvertreter |
|---|---|---|
CSU/Freie Sander Wähler | Gerhard Zösch | Oliver Gottschalk
|
CSU/Freie Sander Wähler | Rainer Mahr | Elisabeth Goger
|
Freie Sander Bürger | Mark Werner | Christian Lorz
|
Die Gemeindebürger haben das Recht, nur die Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderats bei der Gemeinde einzusehen. Der Bürger ist, allerdings nur bei Glaubhaftmachung besonderer Gründe, berechtigt, auch Niederschriften aus früheren Wahlperioden einzusehen, soweit es sich um Niederschriften öffentlicher Sitzungen handelt.
Das Einsichtsrecht bezieht sich nicht nur auf die Beschlusstexte, sondern auf die gesamte Niederschrift. Des Nachweises eines berechtigten Interesses bedarf es für den Gemeindebürger nicht.
Dasselbe Einsichtsrecht haben außerhalb der Gemeinde wohnende Personen hinsichtlich ihres im Gemeindegebiet (Hoheitsgebiet) gelegenen Grundbesitzes oder hinsichtlich ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet. Allerdings müssen diese auswärtigen Personen nachweisen (Nachweis des berechtigten Interesses), dass die Geltendmachung des Einsichtsrechts hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassung im Gemeindegebiet erfolgt.
Auch ein Recht auf Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen von Sitzungsprotokollen besteht nicht. Es steht damit im Ermessen der Gemeinde, im Einzelfall, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, auf entsprechenden Antrag gegen Gebühr eine Abschrift zu erteilen.
Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, stehen den Gemeindebürgern auch dann zur Einsichtnahme nicht zur Verfügung, wenn die Geheimhaltungsgründe weggefallen oder sie selbst betroffen sind und der Ausschluss der Öffentlichkeit in ihrem eigenen Interesse erfolgt ist.
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